Gekündigt – und nun?

Region/Oldenburg. Wem die Kündigung droht, sollte kühlen Kopf bewahren und sich frühzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Wie die Oldenburger Arbeitsagentur mitteilt, sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Damit soll die Zeit vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für eine aktive Beschäftigungssuche genutzt werden. Wer später von der Entlassung erfährt, muss die Arbeitsagentur innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung informieren. Wer die gesetzliche Meldepflicht ignoriert, muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld rechnen.


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